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Dieses Thema hat 16 Antworten
und wurde 772 mal aufgerufen
 Klausur Juli 2002
Gadgetzan Offline



Beiträge: 698

05.02.2006 19:29
Aufgabe 2 Antworten

Aufgabe 2

subliminal Offline



Beiträge: 15

08.02.2006 07:57
#2 RE: Aufgabe 2 Antworten
2.1
RICHTIG??

2.2
RICHTIG, da nur der Komplementäre Vollhafter sind.

2.3
RICHTIG!

2.4
FALSCH, gemäß dem Gesellschaftsvertrag oder den Regelungen aus dem HGB (dispositives Recht)

2.5
FALSCH, Aufsichtsrat mit 3/4 Mehrheit ist Beschlussfassungsorgan!

2.6
FALSCH, notwendig ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag!

2.7
FALSCH, Montan-Mitbestimmungsgesetz -> kein Pattfall wg. "Neutralem"
Mitbestimmungsgesetz -> kein Pattfall wg. Zweitstimme des AR-Vorsitzenden

2.8
RICHTIG ?? -> möglich durch Gewinnrücklagen

Gast
Beiträge:

08.02.2006 15:10
#3 RE: Aufgabe 2 Antworten

fast alles falsch

Gast
Beiträge:

09.02.2006 08:38
#4 RE: Aufgabe 2 Antworten

ich hab andere Lösungen...


2.1. falsch! Publizitätsgesetz

2.4. RICHTIG! UAßer Gesellschaftsvertrag sieht anderes vor

2.5 Richtig, grundlegende Entscheidungen und die Wahl des AR unteliegern der HV

2.8 hätte ich falsch gesagt

MisterX ( Gast )
Beiträge:

10.02.2006 13:58
#5 RE: Aufgabe 2 Antworten

schaut euch tut 4 Aufgabe 4 an!!!

MisterX ( Gast )
Beiträge:

10.02.2006 14:11
#6 RE: Aufgabe 2 Antworten

2.8 falsch Lösung S.91 .." übernehmen Grundkapital, die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage eine Ausschüttungssperrfuntion"

Gast
Beiträge:

10.02.2006 22:59
#7 RE: Aufgabe 2 Antworten

Im tut ist die Antwort für 2.2 nur teilweise richtig, da die kommanditisten nachschusspflichtig und übernomme Einlagen usw...
Was sagt ihr dazu

Stefan ( Gast )
Beiträge:

11.02.2006 23:55
#8 RE: Aufgabe 2 Antworten

also das mit der Nachschusspflicht ist schon richtig, nur bezieht diese sich ja mehr oder weniger auf die Einlagen. Die Frage ist hierbei, wie genau das bei der Korrektur beachtet wird. Denke es gibt einige Fragen, die man mit der entsprechenden Begründung sowohl als wahr als auch als falsch beantworten könnte.

patrick ( Gast )
Beiträge:

12.02.2006 10:12
#9 RE: Aufgabe 2 Antworten

Zur Frage über die Haftung der Kommanditisten: Im Buch auf Seite 65 sind die Haftungsverhältnisse verschiedener Unternehmensformen aufgelistet, und bei KG steht: "Kommanditisten: Nur mit Kapitaleinlage".... dann wird das so auch bei der Klausur gelten.

Gast
Beiträge:

12.02.2006 22:35
#10 RE: Aufgabe 2 Antworten

kannst du bitte nochmal die antworten zum tut aufgabe 4.4 geben. hab da nämlich irgendwie keine antworten für. wär echt dufte!!
thx

Gast
Beiträge:

13.02.2006 22:00
#11 RE: Aufgabe 2 Antworten

Ein Kommanditist kann maximal seine Kommandit-Einlage verlieren im Fall der Insolvenz.
falsch, stimmt so nicht unbedingt, sondern:
¨ubernommene Einlage plus Gesellschafterdarlehen, wenn vorhanden

scraper ( Gast )
Beiträge:

13.02.2006 23:46
#12 RE: Aufgabe 2 Antworten

2.8 ist hauptsächlich richtig !!
freiwillige rücklagen (über die gesetzlichen hinaus) dürfen ausgeschüttet werden !

Gast
Beiträge:

20.02.2007 13:14
#13 RE: Aufgabe 2 Antworten

anscheinend hat hier niemand ne ahnung

Gast
Beiträge:

13.07.2007 11:03
#14 RE: Aufgabe 2 Antworten

"anscheinend hat hier niemand ne ahnung"

Du Wichser!

Raoul Offline



Beiträge: 2

05.02.2008 14:48
#15 RE: Aufgabe 2 Antworten
Also Leute: Hier die Lösung:

2.1.:falsch, geregelt im Publizitätsgesetz (Für Kapitalgesellschaften im dritten Buch des HGB geregelt)

2.2.:falsch, stimmt nicht unbedingt, sondern: Kommanditeinlagen + Gesellschaftsdarlehen(falls vorhanden)

2.3.:richtig(keine weitere Erklärung nötig, oder?: Gesellschafter haben die Führunger bei einer Personengesellschaft, bei Kapitalgesellschaften Drittorgane, wie Manager, die kein Mitglied sein müssen)

2.4.:falsch, gemäß Gesellschaftsvertrag oder 4% auf Einlagen, Rest nach Köpfen, Verlust nach Köpfen

2.5.:richtig, ihr Aufgaben: -wählt Aufsichtsrat, -beschließt Satzungsänderungen, -Vorstands- und Aufsichtsratentlastung, -Gewinnverteilung, -Bestellung des Abschlußprüfers.

2.6.:falsch, notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich.

2.7.:falsch, falls Pattsituation im Aufsichtsrat, zweiter Wahlgang durch Vertreter der Anteilseigner

2.8.:richtig, ohne Änderung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrag möglich
Flowtex Offline



Beiträge: 7

07.02.2008 13:30
#16 RE: Aufgabe 2 Antworten

ist bei der 2.7 nicht eher die begründung mit dem neutralen und der zweitstimme relevant?

tzepf Offline



Beiträge: 7

08.02.2008 09:21
#17 RE: Aufgabe 2 Antworten

der meinung bin ich auch, habe es begründet mit dem montanmitbestimmungsgesetz, nach dem immer ein neutraler dabei ist und der den patt ausgleicht, da er in so einer situation dann den patt auflöst

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