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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 676 mal aufgerufen
 Klausur Februar 2001
Gadgetzan Offline



Beiträge: 698

05.02.2006 19:23
Aufgabe 3 Antworten

Aufgabe 3

Gast
Beiträge:

06.02.2006 14:18
#2 RE: Aufgabe 3 Antworten

3.1.

öffentliche Hand hält ANteile Privater Unternehmen

Staatsunternehmen teilprivatisiert

3.2
Arbeitsplatzebene
Betriebsebene
Unternehmensebene

3.3
In einer Unternehmung gibt es verschiedene Interessensgruppen (Arbeitnehmer/-geber)

3.4
Geschäftsführung
Gesellschafter(-versammlung)

3.5
zentrale Unterschiede:

Rechtspersönlichkeit
Haftung
GuV-BEteiligung
Leitung
ges.Grundlage
EK-Ausstattung
Publizität
Anzahl d. Teilhaber

TT Offline



Beiträge: 10

06.02.2006 20:30
#3 3.4 Ergänzung Antworten

Es kann auch bei einer GmbH einen Aufsichtsrat geben!

@ndi Offline



Beiträge: 62

08.02.2006 01:26
#4 RE: 3.4 Ergänzung Antworten

In Antwort auf:
Es kann auch bei einer GmbH einen Aufsichtsrat geben!

richtig. je nachdem, ob es in der satzung verlangt wird oder nicht. bin mir nicht mehr ganz sicher, glaub es gibt auch bestimmte richtlinien, ab wann ein AR notwendig is in der gmbh. mal morgen nachschauen!

Gast
Beiträge:

08.02.2006 10:43
#5 RE: 3.4 Ergänzung Antworten

Ja, ihr habt natürlich recht, auf seite 74 im skript zum nachlesen

FH Offline



Beiträge: 4

03.02.2007 10:24
#6 RE: Aufgabe 3 Antworten

Soll die Gegenüberstellung nicht eher wie im Skript S.58 gemacht werden?

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